Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Pflege- und Krankenversicherung liegt 2019 bei 54.450 Euro p.a.
Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, der über diese Einkommensgrenze hinausgehende Verdienst wird bei der Beitragsbemessung nicht weiter berücksichtigt.
Nicht verwechseln: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze!
Die Begriffe Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze werden gern verwechselt. Früher markierte die Beitragsbemessungsgrenze auch die Versicherungspflichtgrenze - also die Einkommenshöhe, ab der Versicherte von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Bereits seit 2003 liegt die Versicherungspflichtgrenze höher als die Beitragsbemessungsgrenze.
Versicherungspflichtgrenze 2019
Die für einen Wechsel von Arbeitnehmern in eine private Krankenversicherung relevante Versicherungspflichtgrenze beträgt 2019
60.750 Euro, bezogen auf das Jahresbruttogehalt.
Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in eine private KV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.
Wenn Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung überlegen, empfehlen wir eine umfassende Information zu den verschiedensten Punkten wie bsplw. Beiträge, Leistungen oder Vorgehen beim Versicherungswechsel:
Beitrags- und Leistungsvergleich zur privaten Krankenversicherung
Informationen zum Thema Private Krankenversicherungen:
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Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung