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Beitragsbemessungsgrenze 2005

Die Bemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung betrug 2005

42.300 € p.a. bzw. 3.525 € monatlich.


Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie betrug 2005

46.800 € p.a. bzw. 3.900 € monatlich


Sollten Sie über einen Wechsel in die Privatversicherung nachdenken, können Sie hier einen

Vergleich von privaten Krankenversicherungen für Arbeitnehmer

anfordern.


BBG 2004

BBG 2003

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