Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung 2006:
42.750 € p.a. bzw. 3.562,50 € monatlich
Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant. Für 2006 galt:
47.250 € p.a. bzw. 3.937,50 € monatlich
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer konnten bis Oktober 2006 erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Privatkrankenversicherung wechseln. Ab Ende Oktober 2006 musste die Pflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten worden sein, um sich privat versichern zu können.
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den Vorjahren:
2003 | 2004 | 2005 |