Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2010
45.000 € p.a. bzw. 3.750 € monatlich.
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) 2010:
49.950 € p.a. bzw. 4.162,50 € monatlich.
Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel nachdenken, können Sie
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