Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag 2011 bei
44.550 € p.a. bzw. 3.712,50 € monatlich.
Bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant:
Für 2011 galten 49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich.