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Beitragsbemessungsgrenze 2013

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung belief sich 2013 auf

47.250 € p.a. bzw. 3.937,50 € monatlich.

Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.


Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung gilt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze); diese lag 2013 bei 52.200 € p.a. bzw. 4.350 € monatlich.


Wenn Sie über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, können Sie hier einen

Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen

anfordern.


Für im Hauptberuf Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen; ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.


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