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Beitragsbemessungsgrenze 2015

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag 2015 bei

49.500 € p.a. bzw. 4.125 € monatlich.

Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.

Um sich privat versichern zu können, muss das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers über der Versicherungspflichtgrenze liegen, diese betrug 2015

54.900 € p.a. bzw. 4.575 € monatlich.

Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte ist ein Übertritt in die PKV unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.

Wenn Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung überlegen, ist eine ausführliche Information zu Punkten wie Beiträge und Leistungen, oder zum Ablauf eines Versicherungswechsel wichtig.

Informationen dazu finden Sie hier:

www.privatkrankenkasse.com