Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2012
45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich.
Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie lag 2012 bei
50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich.
Wenn Ihr Einkommen über der Pflichtgrenze liegt und Sie über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, können Sie hier einen
Versicherungsvergleich von privaten Krankenversicherungen
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