Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug im Jahr 2007
42.750 € p.a. bzw. 3.562,50 € monatlich.
Dies entsprach der Bemessungsgrenze im Jahr 2006.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie betrug 2007
47.700 € p.a. bzw. 3.975 € monatlich.
2007 musste man, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten haben.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung in den Vorjahren:
2003 | 2004 | 2005 | 2006 |