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Beitragsbemessungsgrenze 2004


Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2004

41.850 € p.a. bzw. 3.487,50 € monatlich.


Die Beitragsbemessungsgrenze entsprach bis 2002 der Krankenversicherungspflichtgrenze,

seit 2003 sind beide Werte unterschiedlich!


Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 gesetzlich versichert waren:

46.350 € p.a. bzw. 3.862 € monatlich

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die private Krankenversicherung wechseln, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird.


Krankenversicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für Personen, die zum 31.12.2002 bereits privat versichert waren:

41.850 € p.a. bzw. 3.487,50 € monatlich


Für Selbständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen (von wenigen Berufsgruppen abgesehen); ein Wechsel in die PKV ist unabhängig vom Einkommen möglich.


Beitragsbemessungsgrenze 2003

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