Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung lag im Jahr 2018 bei
53.100 Euro pro Jahr / 4.425 Euro pro Monat
Bis zu diesem Betrag werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, der über diese Einkommensgrenze hinausgehende Verdienst wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt.
Die für einen Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung relevante Versicherungspflichtgrenze betrug 2018
59.400 Euro p.a.
Für hauptberuflich Selbstständige, Freiberufler und Beamte hat die Versicherungspflichtgrenze keinen Belang; ein Übertritt in die private KV ist unabhängig von der Einkommenshöhe möglich.
Hier erhalten Sie einen
Versicherungsvergleich zur privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer
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